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"Lufträume zur Durchführung von Wellensegelflügen" wieder nutzbar!

erstellt von Jörg Dummann zuletzt verändert: 03.11.2021 15:00

...mit Wirkung für "Bayrischer Wald", "Harz", "Hoher Meißner", "Murgtal", "Nördliches Fichtelgebirge", "Oberpfälzer Wald" und "Thüringer Wald" ab 02.11.2021, geregelt durch NfL 2021-1-2370 v. 03.11.2021.

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