"Lufträume zur Durchführung von Wellensegelflügen" wieder nutzbar!
erstellt von Jörg Dummann
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zuletzt verändert:
03.11.2021 15:00
...mit Wirkung für "Bayrischer Wald", "Harz", "Hoher Meißner", "Murgtal", "Nördliches Fichtelgebirge", "Oberpfälzer Wald" und "Thüringer Wald" ab 02.11.2021, geregelt durch NfL 2021-1-2370 v. 03.11.2021.
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